Mittelgeber :
Forschungsbericht : 1994-1996
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Das Privatrechtsverständnis hat sich im 20. Jahrhundert gegenüber den vorhergehenden Perioden auf markante Weise gewandelt. Abzulesen ist die Neuorientierung insbesondere an der Interaktion mit dem Verfassungs-, dem Arbeits- und dem Wettbewerbsrecht ("Marktrecht"). Es sind Bereiche, die im spannungsgeladenen Dreieck von Wirtschaft, Staat und Recht angesiedelt sind und denen eine moderne Privatrechtsgeschichtsschreibung zuzuwenden hat, ohne daß sie aber die überkommenen romanistisch-germanistischen Vorstellungsweisen ganz aus den Augen verlieren sollte.
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qvf-info@uni-tuebingen.de(qvf-info@uni-tuebingen.de) - Stand: 30.11.96